Neue Vorgaben seitens der bayerischen Regierung * Stand: 17.02.2022
Ab sofort tritt die neue bzw. geänderte 15.BayISMV in Kraft.
Aktuell dürfen wir lediglich Personen den Zutritt zu unseren Räumlichkeiten gewähren, die unter die sogenannte „3-G-Regelung“ (geimpft, getestet, genesen) fallen. Für Begleitpersonen (z. B. Kinderturnen) gilt die 2G-Regel!
Für einen besseren Überblick haben wir die nachfolgende Übersicht erstellt:
3G – Regelung des TSV Forstenried
Sowie eine etwas umfangreichere Übersicht vom BLSV: