Liebe Tennishallen-NutzerInnen!
leider müssen wir die Tennishalle mit sofortiger Wirkung schließen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Eilverfahren, welches durch den Inhaber eines Fitness-Studios geführt worden ist, entschieden, dass die vollständige Schließung von Fitness-Studios aus Gleichbehandlungsgründen rechtlich nicht zulässig ist. Wie der VGH zutreffend festgestellt hat, kann auch in Fitness-Studios – wie auch in anderen Sportanlagen und Tanzschulen – grundsätzlich Individualsport betrieben werden.
Diese Entscheidung des VGH hat die Bayerische Staatsregierung zum Anlass genommen, die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne jede Vorlaufzeit mit Wirkung zum Freitag, 13. November, dahingehend zu ändern, dass der (Individual-)Sport nur noch im Freien zulässig ist.
TSV Forstenried e.V.